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Prevention
Informationen für die sichere Fahrt auf den Slowenischen Strassen
Seit 1. Mai gilt in Slowenien eine neue Strassenverkehrsordnung,
die nebst höheren Geldstrafen noch andere Änderungen enthält. Die wichtigsten
Änderungen sind wie folgt:
STRASSENVERKEHRSVORSCHRIFTEN  |
Geschwindigkeitsbegrenzung
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50 km/h in Ortschaften |
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90 km/h außerhalb der Ortschaften |
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100 km/h auf Kraftfahrstraßen |
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130 km/h auf Autobahnen |
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25 km/h auf Fahrradwegen |
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5 km/h in verkehrsberuhigten Bereichen und
in Fußgängerzonen |
Erlaubter Alkoholgehalt im Blut
- 0,5 g/kg für alle PKW-Fahrer und Motorradfahrer
- 0,0 g/kg für Berufsfahrer
Anschnallpflicht
Vorgeschriebene Sicherheitsgurte müssen werend der Fahhrt
angelegt sein; das gilt auch auf Hintersitzen (falls Sicherheitsgurte
vorhanden sind).
Beleuchtung
Die Autofahrer müssen auch am Tage mit Abblendelicht fahren.
Mobiles Telefon
Benutzung des mobilen Telefons ist während der Fahrt nur freihändig erlaubbt,
d.h. mit eingebauten Gegensprechanlage.
Rückwärtsfahren
Beim Rückwärtsfahren müssen alle Warnblinklichter eingeschaltet werden.
Motorräder und Fahrräder mit Motor
Auf dem Motorrad ist die Beförderung der Personen unter 12 Jahren verboten.
Die Fahrer von Krafträdern und ihre Beifahrer müssen während der Fahrt
angeschnallte amtlich genehmigte Schutzhelme tragen. Motorfahrräder mit
dem Hubraum bis 50 ccm, mit Höchstgeschwindigkeit 50 km/h, müssen für
die Fahrt die Fahrbahn benutzen statt Fahrradwege wie bisher.
Warnblinklichter
Warnblinklichter sind nach Eintritt eines Motorschadens bei Dunkelheit
einzuschalten; falls das Einschalten aller vier Warnblinklichter niicht
möglich ist, muß das Warndreieck aufgestelt werden und am Fahrzeug gelbe
Warnblinklichter oder Fakelleuchten eingescaltet werden.
Polizeiliche Zuständigkeit
Lehnt der Fahrer die Ausführung der polizeilichen Anordnung ab, setzt
mit der Fahhrt fort, behindert mit der Fahrt oder mit dem Fahrzeug die
Verkehrssicherheit, so wird der Betroffene aus dem Verkehhr entfernt und
das Fahhtzzzeug für 24 Stunden aufgehalten. Bei der sofortigen Zahlung
der Geldstrafe wird die Strafe um 50% erlassen.
Verkehrsverbot
Verkehrsverbot gilt für alle Fahrzeuge mit maximal erlaubter Masse über
7,5 t jeden Sonntag, Staatsfeiertag von 6.00 bis 22.00 Uhr und jeden Samstag
von 6.00 bis 13.00 Uhr.
Fremdenverkehrsinformationnen auf Radio Slowenien
In der Fremdenverkehrssaison werden auf Radio Slowenien jeden Tag von
9.35 bis 10.00 und um 18.35 Wettervorhersagen und Informationen über Meeresverhältnisse
auf den Frequenzen 88.5, 90.0, 90.9, 91.8, 92.9, 94.1 Mhz FM gesendet.
Falls Sie die Hilfe der Polizei brauchen, rufen Sie bitte die Tel. Nr.
113 |
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