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Informationen für die sichere Fahrt auf den Slowenischen Strassen


Seit 1. Mai gilt in Slowenien eine neue Strassenverkehrsordnung, die nebst höheren Geldstrafen noch andere Änderungen enthält. Die wichtigsten Änderungen sind wie folgt:

 

   STRASSENVERKEHRSVORSCHRIFTEN  

 

Geschwindigkeitsbegrenzung

 

50 km/h in Ortschaften

 

90 km/h außerhalb der Ortschaften

 

100 km/h auf Kraftfahrstraßen

 

130 km/h auf Autobahnen

     

25 km/h auf Fahrradwegen

 

5 km/h in verkehrsberuhigten Bereichen und in Fußgängerzonen

 


Erlaubter Alkoholgehalt im Blut

  • 0,5 g/kg für alle PKW-Fahrer und Motorradfahrer
  • 0,0 g/kg für Berufsfahrer

Anschnallpflicht

Vorgeschriebene Sicherheitsgurte müssen werend der Fahhrt angelegt sein; das gilt auch auf Hintersitzen (falls Sicherheitsgurte vorhanden sind).

 

Beleuchtung

Die Autofahrer müssen auch am Tage mit Abblendelicht fahren.

 

Mobiles Telefon

Benutzung des mobilen Telefons ist während der Fahrt nur freihändig erlaubbt, d.h. mit eingebauten Gegensprechanlage.

 

Rückwärtsfahren

Beim Rückwärtsfahren müssen alle Warnblinklichter eingeschaltet werden.

 

Motorräder und Fahrräder mit Motor

Auf dem Motorrad ist die Beförderung der Personen unter 12 Jahren verboten. Die Fahrer von Krafträdern und ihre Beifahrer müssen während der Fahrt angeschnallte amtlich genehmigte Schutzhelme tragen. Motorfahrräder mit dem Hubraum bis 50 ccm, mit Höchstgeschwindigkeit 50 km/h, müssen für die Fahrt die Fahrbahn benutzen statt Fahrradwege wie bisher.

 

Warnblinklichter

Warnblinklichter sind nach Eintritt eines Motorschadens bei Dunkelheit einzuschalten; falls das Einschalten aller vier Warnblinklichter niicht möglich ist, muß das Warndreieck aufgestelt werden und am Fahrzeug gelbe Warnblinklichter oder Fakelleuchten eingescaltet werden.

 

Polizeiliche Zuständigkeit

Lehnt der Fahrer die Ausführung der polizeilichen Anordnung ab, setzt mit der Fahhrt fort, behindert mit der Fahrt oder mit dem Fahrzeug die Verkehrssicherheit, so wird der Betroffene aus dem Verkehhr entfernt und das Fahhtzzzeug für 24 Stunden aufgehalten. Bei der sofortigen Zahlung der Geldstrafe wird die Strafe um 50% erlassen.

 

Verkehrsverbot

Verkehrsverbot gilt für alle Fahrzeuge mit maximal erlaubter Masse über 7,5 t jeden Sonntag, Staatsfeiertag von 6.00 bis 22.00 Uhr und jeden Samstag von 6.00 bis 13.00 Uhr.

 

Fremdenverkehrsinformationnen auf Radio Slowenien

In der Fremdenverkehrssaison werden auf Radio Slowenien jeden Tag von 9.35 bis 10.00 und um 18.35 Wettervorhersagen und Informationen über Meeresverhältnisse auf den Frequenzen 88.5, 90.0, 90.9, 91.8, 92.9, 94.1 Mhz FM gesendet.


   Falls Sie die Hilfe der Polizei brauchen, rufen Sie bitte die Tel. Nr. 113

 

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